Ein Gericht in Spanien / Barcelona bestätigte erneut die Abzocke von Ryanair bei den Kunden.
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Ein Gericht in Barcelona hat der Klage eines Rechtsanwalts stattgegeben, der die Rückzahlung der Gebühr in Höhe von 40 Euro gefordert hatte, die Ryanair erhebt, wenn ein Passagier nach dem Online-Check-In ohne ausgedruckte Bordkarte am Flughafen erscheint.
Der Richter sah es als erwiesen an, dass die Vertragsklausel nicht den internationalen Luftverkehrsübereinkommen entspricht und somit illegal sei. Das Gericht hatte keinen Zweifel daran, dass „die Fluglinie für den Ausdruck der Bordkarte zuständig ist und nicht der Passagier“. Ryanair hatte damit argumentiert, dass sie als Billigfluglinie das Recht zu abweichenden Vertragsklauseln hätten. Das Gericht sah das anders: Die Tatsache, dass es sich um eine Billigfluglinie handele, entbinde die Gesellschaft nicht von ihren grundlegenden Vertragspflichten.
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Auch am Flughafen Memmingen kam es immer wieder vor, dass Passagiere die 40 Euro zahlen müssen, da Ihnen sonst der Mitflug ab dem Allgäu Airport verweigert wird. Diese Praxis ist alles andere als Kundenfreundlich. Da hilft es auch nichts, dass dieser Billigflieger sich immer selbst zur beliebtester Airline kürt.
